Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma TICHY GLAS Ges.m.b.H
Um Beschädigung und Verletzung zu vermeiden, erfordert der Umgang mit Glas besondere Sorgfalt. Wir möchten Sie
daher auf folgende Punkte hinweisen:
Übernahme und Verpackung
Um eine Kontrolle Ihrer Ware zu ermöglichen, stellen wir die bestellte Ware unverpackt zur Abholung bereit. Diese ist
sofort, bei Übernahme auf Beschädigungen zu kontrollieren. Sollten Sie eine Verpackung wünschen, so geben Sie dies
bitte unbedingt bei Ihrer Bestellung bekannt. Spätere Reklamationen ( Kratzer, Scharten etc.) können daher nicht mehr
anerkannt werden. Trotz größter Sorgfalt können Zuschnittfehler passieren. Sollte ein von Ihnen bestelltes Glas falsch
zugeschnitten sein, bitten wir, dies sofort, spätestens innerhalb einer Woche zu reklamieren. Spätere Reklamationen
können daher ebenfalls nicht anerkannt werden.
Verletzung, Beschädigung
Unbearbeitete Glaskanten könnten zu (Schnitt) Verletzungen und Sachschäden führen. Schutzmaßnahmen schützen
vor Schnittverletzungen und Beschädigung von eigenem und fremdem Eigentum. Die Verwendung von
Schutzhandschuhen und dgl. wird dringend empfohlen.
Transport, Lagerung
Bei Selbstabholung auf geeignetes Transportmittel achten. Gegen Verrutschen sichern.(Decken oder Wellpappe
mitbringen ) denken Sie an die Möglichkeit einer Notbremsung. Auch bei kurzfristigem Abstellen, Unterlagen
verwenden, z.B. Holz, etc. Glas möglichst stehend lagern. ( Größere Scheiben, Türen etc. nie allein abholen, da zum
Ein- und Aufladen nicht immer Personal dafür zur Verfügung steht ).
Bezahlung
Zuschnitte und Anfertigungen sind bei Auftragserteilung zu bezahlen bzw. zu acontieren. Bei Verglasungen aller Art
vor Ort, ( auch Lieferungen ) sind unsere Mitarbeiter angewiesen, die erbrachte Leistung sofort, gegen Rechnung, zu
kassieren. ( Gemäß ÖNorm: Auftraggeber = Rechnungsempfänger )
Verrechnung
Eine Versicherungsdirektverrechnung ist bei Vorlage einer Schadensfreigabe und Versicherungspolizze möglich.
An Firmen werden Waren auf Lieferschein nur gegen Vorlage eines Bestell- oder Ausfolgescheines ausgehändigt. Für
Kleinfakturen ( Warenwert unter € 110,00 netto ) wird ein Zuschlag von € 10,00 excl. 20 % Mwst. verrechnet.
( Ausgenommen: Barzahlung ) Sollten keine ausdrücklichen schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen werden, gilt:
14 Tage netto ohne Abzug, andere Zahlungsziele werden nicht anerkannt – ungerechtfertigt abgezogenen Skonti und
Nachlässe werden eingefordert !!! (Bei Reparatur- und Regiearbeiten sind Skontoabzügen ebenfalls unzulässig )
Verzugszinsen : 12% p.A. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten und von uns hergestellten Sachen vor, bis
zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Bestellers.
Lieferzeiten: Sind weitestgehend unverbindliche, weitergegebene Angaben der Industrie, für welche keinerlei Haftung
übernommen wird. Aus diesem Titel entstehende Folgekosten, Schäden etc. übernehmen wir ebenfalls keine Haftung.
Kostenvoranschläge: Für Kostenvoranschläge, für welche Ausfahrten unserer Mitarbeiter notwendig sind, wird ein
Spesenersatz von – Raum Mödling € 48,30 excl. Mwst – Raum Baden bzw. Wien, 96,60 excl. Mwst. in Rechnung
gestellt. Der Entsprechende Betrag wird vom Mitarbeiter direkt vor Ort kassiert, das Offert erfolgt schriftlich.
Kostenvoranschläge nach telefonischen oder persönlichen Angaben sind unverbindlich und freibleibend. Die
Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Größe, Qualität und Aufwand.
Lagerung
Sollte die von Ihnen bestellte Ware, ( gilt auch für Verglasungen in Fenster und Türen ) nicht innerhalb von zwei
Monaten abgeholt werden, übernehmen wir für die weitere Lagerung keine Haftung. ( Gegen Verlust, Verkratzen oder
sonstige Beschädigung ) Nicht abgeholte Ware ( auch Fenster und Türen ) müssen nach Ablauf dieser Frist ( max. 6
Monate ) aus Platzgründen entsorgt werden.
Haftung für Bruch
Bei der Bearbeitung, z.B. beim ausglasen, bohren, schneiden oder schleifen, kann Glas ohne besondere äußere
Einwirkung zu Bruch gehen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir von Ihnen übernommene Gläser gerne
bearbeiten, jedoch dafür keinerlei Gewährleistung oder Ersatz leisten können, wenn diese brechen. Auch bei Bruch wird
die bereits aufgewendete Arbeitszeit verrechnet. Bereits gehärtetes Glas kann nicht mehr bearbeitet werden.
Spontanbrüche von ESG ( Gehärtetes Glas ) sind niemals restlos auszuschliessen. Ein diesbezügliches Bruchrisiko ( es
sei denn ein Verglasungsfehler ) trägt der Kunde.
Lackschäden
Beim Ausbau von Gläsern und Einbau in Fenster und Türen ist es oft unvermeidlich, dass die angrenzende Oberfläche (
Holz, Farbe, Lack u. dgl. ) beschädigt wird. Auch Glashalteleisten z.B. aus Holz können dabei brechen und wir können
hierfür keine Haftung übernehmen. Desolate Fensterflügel vor dem Einglasen reparieren lassen. Eventuell notwendige
Ausbesserungsarbeiten sind im Reparaturpreis nicht enthalten.
( Tischler- bzw. Malerarbeiten sind vom Kunden direkt zu beauftragen. )
Farbunterschiede
Farbunterschiede und Strukturabweichungen zu bestehenden Gläsern sind produktionsbedingt möglich und stellen
keinen Mangel dar. Die Farbeinwirkung bei Spiegel ist nicht nur von der Eigenfarbe abhängig, sondern auch von einer
Vielfalt anderer Faktoren. Wesentlichen Einfluß haben daher neben dem Umfeld des Spiegels – Tapeten, Fliesen,
Vorhänge, Rahmen und dgl. vor allem auch die Farbe und Beleuchtung des Raumes. Ein Spiegel kann im montierten
Zustand daher ein anderes Erscheinungsbild haben als im Geschäft des Glasers.
Selbstmontage
Geeignetes Befestigungsmaterial und Montagehinweise *) erhalten Sie bei Ihrem Glasermeister. Für selbstmontierte
Gläser oder Spiegel können wir keine Haftung übernehmen.
Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz
unserer Firma.
Technische Beratung
*) Wir bitten um Terminvereinbarung.
Mödling, September 2007